
Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12, Miauz, genau! Heute hat der Bundesgerichtshof das Verbotsrecht für die Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen gekippt. Ab sofort ist eine Verbotsklausel in Mietverträgen nicht mehr gültig.
Das oberste Zivilgericht erklärte, dass der Mieter durch das Haltungsverbot als vorformulierte Vertragsklausel benachteiligt würde – man müsse im Einzelfall entscheiden. Ihr merkt schon: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet nicht, dass die Haltung von Katze und Hund jetzt generell in jeder Mietwohnung erlaubt ist.
Es ist jetzt so, dass die Interessen von Vermieter, Nachbarn und anderen Hausbewohnern mit denen des Mieters abgewogen werden. So in der Art. Gibt es hier keine schweren Probleme, so ist der Vermieter gezwungen, der Katzen- und Hundehaltung in der Mietwohnung zuzustimmen.
Wenn der Hund zu viel bellt oder die Katze ins Treppenhaus macht, ist’s weiterhin möglich, dass die Tiere abgeschafft werden müssen. Der Urteilsbeschluss ist meiner Meinung nach ein Riesenschritt in die richtige Richtung. Tiere müssen endlich eine vernünftige Lobby bekommen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt uns ein Stückchen näher an eine Tiere akzeptierende und respektierende Nation heran.