Albino-Farbmaus

Mäuse im Tierschutz

Das Tierschutzgesetz gilt auch für Mäuse. Laut §§2, 2a TierSchG soll die Maus von ihrem Halter ihren Bedürfnissen und ihrer Art entsprechend ernährt, untergebracht und gepflegt werden.

Mäuse dürfen weder einzeln gehalten, noch in kleine, reizarme Käfige gesteckt oder gar unnötigem Leid oder Schmerz ausgesetzt werden. Das Verfüttern lebender Mäuse (und anderer Wirbeltiere) ist in Deutschland verboten. Auch bestimmtes Zubehör wird als tierschutzwidrig eingestuft und Zuwiderhandeln von den Behörden verfolgt.

Neben dem Bundestierschutzgesetz beziehen die Veterinärämter bei der Einschätzung der Anforderungen an die artgemäße Mäusehaltung die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. ein, einzige Ausnahme: Versuchstiere (RL 2011/63/EU).

Informationen zur Maus im Tierschutz

 

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