Das Tierschutzgesetz gilt auch für Mäuse. Laut §§2, 2a TierSchG soll die Maus von ihrem Halter ihren Bedürfnissen und ihrer Art entsprechend ernährt, untergebracht und gepflegt werden.
Mäuse dürfen weder einzeln gehalten, noch in kleine, reizarme Käfige gesteckt oder gar unnötigem Leid oder Schmerz ausgesetzt werden. Das Verfüttern lebender Mäuse (und anderer Wirbeltiere) ist in Deutschland verboten. Auch bestimmtes Zubehör wird als tierschutzwidrig eingestuft und Zuwiderhandeln von den Behörden verfolgt.
Neben dem Bundestierschutzgesetz beziehen die Veterinärämter bei der Einschätzung der Anforderungen an die artgemäße Mäusehaltung die Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. ein, einzige Ausnahme: Versuchstiere (RL 2011/63/EU).
Informationen zur Maus im Tierschutz
- Bundestierschutzgesetz, gesamt (TierSchG)
Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308) geändert worden ist.
- Tierschutz-Bußgeldkatalog 2017
Ergänzend zum Bundestierschutzgesetz besitzt jedes deutsche Bundesland seine eigenen Tierschutz- und Artenschutzgesetze. DerTierschutz-Bußgeldkatalog informiert über die Höhen der jeweiligen Strafen ausfallen. - Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
vom Bundesinnenministerium für Ernährung und Landwirtzschaft, Stand: 07.05.14 - Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT):
Merkblatt Mäuse (Farbmäuse, Vielzitzenmäuse, etc.)
Merkblatt Mongolische Rennmäuse
Merkblatt Zwerghamster
Merkblatt Goldhamster
Merkblatt Ratten
Merkblatt tierschutzvidriges Zubehör
weitere Merkblätter - Onlineverzeichnis der Veterinärämter in Deutschland